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 Gefahrenwarnanlagen (GWA)

Neue DIN VDE für Gefahrenwarnanlagen (GWA)

Unser Unternehmen projektiert und montiert Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser und Wohnungen auf Grundlage der VDE-Vornorm V VDE V 0826 (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) und der VdS-Richtlinie VdS 3438 (Verband der Sachversicherer e.V.) zusätzlich zu dem mechanischen Schutz im privaten Wohnbereich.
Die GWA-Anlage kann je nach Anforderungen aus verschiedenen Komponenten zusammengestellt werden: Schutz gegen Einbruch, Videoüberwachung, Überfall, Bedrohung, Belästigung, Feuer, Gas, Wasser, Sturm und Überflutung.
Wir verwenden nur zugelassene VdS-Materialien.

 

Für die im Rahmen der Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht-bei-mir" entwickelten Gefahrenwarnanlagen (GWA) wurden Anwendungsregeln in Rahmen einer deutschen Norm erarbeitet, die im Mai 2005 als Vornorm mit der Bezeichnung DIN V VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) V 0826-GWA (VDE V 0826 Teil GWA) erschienen ist.
Diese Vornorm gilt für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung soweit keine Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten, in denen auf andere Normen, die den Anwendungsbereich der vorliegenden Vornorm betreffen, verwiesen wird.

Gefahrenwarnanlagen (GWA) wurden im Rahmen der Initiative "Nicht-bei-mir" entwickelt, um dem Markt speziell für den Privatbereich entwickelte Überwachungs- und Warnanlagen zur Verfügung zu stellen, die auf der einen Seite in Ergänzung zu mechanischen Sicherungsmaßnahmen einen zusätzlichen Schutz gegen Einbruchdiebstahl und Bedrohung/Belästigung bieten, zum anderen aber auch vor Brandrauch und weiteren Gefahren wie Wasser oder Gas warnen können. Weiterhin können derartige Anlagen so ausgeführt sein, dass Personen in Notfällen (z. B. im Krankheitsfall) eine externe Stelle ansprechen und mit dieser eine beidseitige Sprechverbindung aufbauen können. Sie können weiterhin als Weiterentwicklung für die heute verfügbaren Rauchwarnmelder angesehen werden, da diese heute bei Alarm nur die im jeweils überwachten Raum anwesenden Personen warnen können - und nicht z. B. alle Bewohner eines Wohnhauses.
Die technischen Grundsätze für Gefahrenwarnanlagen sind in den VdS (Verband der Sachversicherer e.V.)-Richtlinien für Gefahrenwarnanlagen (GWA) beschrieben. Die Möglichkeiten der zusätzlichen Meldungen wurden ergänzt, bewährte Konzepte wie die zwangsläufige Scharf-/Unscharfschaltung der Einbruchmeldefunktionen beibehalten. Wichtig war der Grundsatz, dass Anlagen entstehen sollten, die einfach zu bedienen sind, möglichst wenig Ärger machen (d. h. möglichst keine Falschalarme, z. B. durch eine nicht vorhandene zwangsläufige Scharf-/Unscharfschaltung und eine den Anlagen für die Überwachung von gewerblichen Risiken in nichts nachstehende Umweltverträglichkeit) und darüber hinaus noch bezahlbar sein sollen.
Anforderungen an die Anlageteile der GWA sind in Arbeit, Teile dieser Anforderungen liegen bereits als Richtlinienentwurf VdS 3438 vor. In Zusammenhang mit diesen Richtlinien wurden auch die Anforderungen an die drahtlose Übertragung der Meldungen der GWA komplett überarbeitet, da Funk wohl gerade bei der Nachrüstung im Privatbereich eine große Rolle spielen dürfte. Empfohlen wird die Entwicklung von sogenannten Hybridanlagen, bei denen vor Ort entschieden werden kann, ob man zum Kabel greift oder ob - zur Vermeidung von Installationsarbeiten - Funk gewählt wird.

Die vorliegende Vornorm DIN V VDE V 0826 beschäftigt sich analog zur bekannten Norm für Einbruch-, Überfall- und Brandmeldeanlagen DIN VDE 0833 mit der Festlegung von Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung dieser Anlagen. Bei EMA (Einbruchmeldeanlage)-Funktionen wird in der Vornorm ausdrücklich auf die schon zuvor erwähnte notwendige Zwangsläufigkeit hingewiesen, die Verwendung externer Signalgeber ist aufgrund der bekannten Falschalarmproblematik ausdrücklich untersagt.
In Anhängen sind Planungsbeispiele für die einzelnen Gefahrenarten wie z. B. Einbruch oder Brand aufgeführt. Diese Beispiele sind ausschließlich auf Wohnungen und Wohnhäuser ausgerichtet.
Ganz wichtig in der Vornorm ist die Abgrenzung der Anwendung von GWA gegenüber Meldeanlagen, für die andere Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten. Und dies gilt insbesondere für gewerbliche Risiken.

Quelle: DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, 0826 Newsletter

 
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